Zuletzt aktualisiert am 21. August 2023
Etwa 78 Prozent der Onlineshops in Deutschland sind nicht barrierefrei. Von 78 der meistbesuchten E-Commerce-Angebote lassen sich 61 nicht ausschließlich mit der Tastatur bedienen. Für Menschen mit Sehbehinderungen sowie solchen mit kognitiven und motorischen Einschränkungen ist die Nutzung dieser Onlineshops nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Tastaturbedienbarkeit galt in der Studie von Aktion Mensch und Google als zentrales Kriterium.
Auf den 17 verbliebenen Shopping-Websites durchliefen Testpersonen mit verschiedenen körperlichen Behinderungen den Kaufprozess. Dabei achteten sie auf die Textgestaltung, Überschriften, Beschriftungen sowie die Untertitlung und die Bedienung multimedialer Elemente.
Insgesamt konnten sie bei 12 Webangeboten den gesamten Kaufprozess erfolgreich durchlaufen. Bei den übrigen Onlineshops gab es Probleme mit der Beschriftung von interaktiven Bedienelementen oder dem Ändern der Textgröße. Testpersonen mit einer Sehbehinderung bemängelten außerdem den geringen Kontrast von Text und Hintergründen.
In Deutschland leben etwa 10 Prozent der Bevölkerung mit einer Schwerbehinderung. Aufgrund dieser sind sie stärker auf den Kauf im Internet angewiesen. So kaufen 51 Prozent der Deutschen ohne Einschränkungen regelmäßig im Internet ein. Bei Menschen mit Behinderung sind es 61 Prozent.
Privatwirtschaftliche Angebote digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein. Das Gesetz ist die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019. Bislang gelten diese Anforderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz nur für öffentliche Stellen.